dodo

Für ihn kommt jedes Abkommen zu spät: Der Dodo ist längst ausgestorben. (Foto: flickr.com / allispossible.org.uk / (CC BY-NC 2.0) )

Von Verena Sesin

Auf internationaler Ebene ist das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, kurz: CBD) das zentrale und umfassendste politische Abkommen. Die CBD wurde 1992 auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro beschlossen – als Reaktion auf den weltweiten Rückgang der biologischen Vielfalt. Im Dezember 1993 trat sie in Kraft und verfolgt seither drei zentrale Ziele: die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und der gerechte Ausgleich von Vorteilen aus der Nutzung genetischer Ressourcen. 194 Staaten sind mittlerweile Mitglieder der CBD.

Das wichtigste Entscheidungsgremium der CBD ist die Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties, kurz: COP), auf der sich die Abgeordneten der Vertragsstaaten der CBD seit 1994 alle zwei Jahre treffen. Ziel der Konferenzen ist, die teilweise relativ allgemeinen Aussagen des Konventionstextes zu konkretisieren und an deren gemeinsamer Umsetzung zu arbeiten. Auf der COP 2010 in Nagoya/Japan wurde erstmals ein strategischer Plan mit konkreten mittel- bis langfristigen Zielen und Prioritäten (deutsche Zusammenfassung) für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der globalen biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2020 entwickelt. Der Plan enthält fünf strategische Ziele (Strategic Goals A-E), die durch zwanzig Kernziele (Aichi Biodiversity Targets 1-20) näher ausgeführt werden. Auf der folgenden COP 2012 in Hyderabad/Indien wurde vor allem die Finanzierung des strategischen Plans diskutiert. Die Vertragsstaaten einigten sich darauf, die globalen Finanzmittel zur Umsetzung der CBD bis 2015 zu verdoppeln. Wie sich die Umsetzung des strategischen Plans weiter entwickelt, soll auf der kommenden COP im Oktober 2014 in Pyeongchang (Südkorea) überprüft werden.

Weggefährten der CBD

Am strategischen Plan der CBD richten sich auch andere Konventionen aus. So ist die CBD eng mit fünf weiteren internationalen Abkommen vernetzt, die sich auf ein bestimmtes Teilgebiet der biologischen Vielfalt spezialisiert haben. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Konventionen hilft, die Ziele der CBD umzusetzen.

Am weitesten ist die Zusammenarbeit der CBD mit dem Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel (Ramsar Convention on Wetlands, kurz: Ramsar-Konvention) entwickelt. Die Bezeichnung „Ramsar-Konvention“ rührt von der Stadt Ramsar im Iran, in der die Vertragsverhandlungen zum Abschluss der Konvention stattfanden. Seit 1975 ist die vier Jahre zuvor beschlossene Konvention in Kraft und hat mittlerweile 168 Vertragsparteien. Nach einem ursprünglichen Fokus auf den Erhalt und die nachhaltige Nutzung von Feuchtgebieten als Lebensraum von Wasservögeln wurde die Ramsar-Konvention in den letzten Jahren auf den ganzheitlichen Schutz von Feuchtgebieten als bedeutende Ökosysteme zum Erhalt und zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität ausgeweitet. Somit übernimmt die Ramsar-Konvention für die CBD viele Aufgaben aus dem Arbeitsprogramm zu Binnengewässern.

Ebenso ist die CBD eng mit dem Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals, kurz: CMS oder Bonner Konvention) verknüpft. Derzeit haben sich 120 Vertragsparteien der Konvention verpflichtet, die 1979 in Bonn beschlossenen wurde und 1983 in Kraft trat. Die CMS verfolgt den Schutz wandernder Tierarten in ihrem gesamten Verbreitungsgebiet. Je nach Grad ihrer Gefährdung werden die Tierarten in zwei verschiedenen Anhängen aufgeführt: Anhang I betrifft Arten, die vom Aussterben bedroht sind, Anhang II Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand.

Auch freie Lebewesen sind geschützt

Doch nicht nur wandernde Tierarten werden durch Abkommen geschützt, sondern auch frei lebende Tiere und Pflanzen allgemein. In diesem Gebiet kooperiert die CBD mit dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, kurz: CITES oder Washingtoner Artenschutzübereinkommen). 180 Vertragsparteien haben das 1973 in Washington, D. C. beschlossene Abkommen unterzeichnet. Seit ihrem Inkrafttreten in 1975 schützt die Konvention frei lebende Tiere und Pflanzen vor übermäßiger Ausbeutung durch den internationalen Handel.

Im Bereich der genetischen Ressourcen für die Nahrungsmittelindustrie und Landwirtschaft wird die CBD vom International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture (kurz: ITPGRFA) unterstützt. Das Abkommen wurde 2001 beschlossen und trat 2004 in Kraft. Die 131 Vertragsparteien setzen sich dafür ein, einen weltweiten Zugang zu genetischem Pflanzenmaterial für Landwirte, Pflanzenzüchter und Wissenschaftler einzurichten. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass alle Nutzer ihre Vorteile aus der Nutzung des genetischen Pflanzenmaterials gerecht teilen. Dafür ist ein Fonds eingerichtet, in den Nutzer eine Gebühr einzahlen, die für den Erhalt gefährdeter Genressourcen verwandt wird.

Beim Schutz von Natur- und Kulturgütern steht die Welterbekonvention der UNESCO (World Heritage Convention, kurz: WHC) der CBD zur Seite. Die WHC wurde 1972 beschlossen und trat drei Jahre darauf in Kraft. Insgesamt 191 Vertragsparteien haben sich mit der Konvention verpflichtet, Natur- und Kulturgüter von außergewöhnlichem Wert für die gesamte Menschheit zu schützen und zu erhalten. Dazu legt jede Vertragspartei Gebiete in ihrem Land fest, die sie auf die Welterbeliste setzen möchte. Das Welterbekomitee aus 21 gewählten Vertretern der Vertragsparteien prüft jährlich, welche vorgeschlagenen Stätten in die Welterbeliste aufgenommen werden sollen. Derzeit umfasst die Welterbeliste 981 Natur- und Kulturgüter, davon 38 in Deutschland.

Neben der Zusammenarbeit mit diesen fünf internationalen Konventionen ist die CBD auch mit einem weiten Strauß von kleineren und regionalen Abkommen vernetzt. Deren Hauptziel betrifft zwar meist nicht die Biodiversität im engen Sinn, jedoch behandeln sie diese in einzelnen Punkten, häufig in Nutzungsaspekten wie Fischerei oder Tourismus. Eine vollständige Auflistung aller Institutionen und Konventionen, die mit der CBD kooperieren, bietet die Liste der Partnerabkommen auf der Webseite der CBD.

Weitere Abkommen zur Biodiversität

Im Folgenden sollen noch einige wichtige Abkommen, Programme und Richtlinien zum Thema „biologische Vielfalt“ näher vorgestellt werden:

Die UN-Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change, kurz: UNFCCC) setzt sich dafür ein, eine durch den Menschen verursachte Störung des Klimasystems zu verhindern, die Erderwärmung zu verlangsamen sowie ihre Folgen zu mildern.

Die UN-Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung (United Nations Convention to Combat Desertification, kurz: UNCCD) hat zum Ziel, die Dürre bzw. Wüstenbildung in betroffenen Ländern, besonders in Afrika, zu bekämpfen und die Folgen zu mildern.

Das Internationale Pflanzenschutzübereinkommen (International Plant Protection Convention, kurz: IPPC) verfolgt den Schutz von Pflanzen gegen Schädlinge, besonders von einheimischen Wäldern, die mit eingeschleppten Holzschädlingen zu kämpfen haben.

Das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Convention on the Conservation of European Wildlife and Natural Habitats, kurz: Berner Konvention) tritt für die Erhaltung wildlebender Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensräume in Europa ein.

Das Schutzgebietssystem Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten und den Schutzgebieten der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.

Das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordost-Atlantiks (Convention for the Protection of the Marine Environment of the North-East Atlantic, kurz: Oslo-Paris-Konvention oder OSPAR) verfolgt das Ziel, die Meeresökosysteme des Nordost-Atlantiks zu erhalten und vor nachteiligen Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten zu schützen.

Das Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Convention on the Protection of the Alps, kurz: Alpenkonvention) setzt sich für den Schutz des Naturraumes und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in den Alpen ein.

Das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes (Convention on the Protection of the Marine Environment of the Baltic Sea Area, kurz: Helsinki-Konvention oder HELCOM) strebt den Schutz der Ostsee vor jeglicher Form von Beeinträchtigung sowie die Erhaltung und Wiederherstellung ihres ökologischen Gleichgewichts an.

Das Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag (The Protocol on Environmental Protection to the Antarctic Treaty) hat den Schutz der antarktischen Umwelt und ihrer abhängigen und verbundenen Ökosysteme sowie deren Bewahrung als Naturreservat zum Ziel.

Beiträge mit ähnlichen Themen