Von Susanne Bergius
Seit Jahren gefordert, ist es nun so weit. Seit April gelten für das öffentliche Vergaberecht neue Spielregeln. Künftig können öffentliche Auftraggeber soziale, ökologische und innovative Aspekte bei Ausschreibungen vorgeben. Das wird Anforderungen an private und kommunale Unternehmen ändern. Nicht mehr der niedrigste Anschaffungspreis entscheidet. Die Kosten über den Lebenszyklus von Produkten und Gebäuden werden relevant. Waren, Dienstleistungen und Gebäudeerstellung können daran gemessen werden, ob sie langfristig günstiger, umweltfreundlicher und sozial verträglicher sind.
Größere Chancen für nachhaltige Unternehmen
Damit haben nachhaltig wirtschaftende Unternehmen zumindest hierbei endlich eine halbwegs faire Chance. Bisher waren sie im Wettbewerb meist benachteiligt, weil innovative Produkte und Dienstleistungen naturgemäß zunächst teurer sind als konventionelle Massenware. Denn letztere wälzen die durch sie verursachten Kosten für Umwelt- oder Gesundheitsschäden auf die Gesellschaft ab.
Nachhaltige Produkte hingegen sind im Idealfall darauf angelegt, derartige Belastungen und sogenannte externe Kosten gar nicht erst entstehen zu lassen. Das macht sie in der Anschaffung vielfach teurer, sorgt aber langfristig für niedriger Kosten – sowohl für den Auftraggeber als auch für die Gesellschaft. Beispiel: Besser teure, aber innovative Drucker „betanken“, was Material und mittelfristig Kosten spart, statt das überholte Geschäftsmodell zu stützen, wonach fast alle Hersteller (und zugleich Billiganbieter) ihren Honig aus aufwendig verpackten, materialträchtigen und teuren Kartuschen und Patronen saugen.
Wichtig: das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz
Dies Denken muss „nur“ noch in die Köpfe der Entscheidungsträger gelangen, auf dass sie budgetschonend und zukunftsorientiert einkaufen. Einen Schub für derart verantwortliches Wirtschaften wird auch die geplante Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bringen.
Sie soll scheinbar ausgedienten Rohstoffen wieder den Wert beimessen, den sie verdienen. Reparieren und erneut nutzen, echtes Recycling und besser noch Upcycling haben dann Vorrang vor dem Verheizen wertvoller Materialien.
Auch Recyclingfähigkeit können, ja sollten, öffentliche und private Beschaffungsstellen beachten. All dies bereitet den Boden für neue Geschäftsmodelle, zugleich verlangt es sie. Und nötige Investitionen von privaten und institutionellen Anlegern. Das kann zu nachhaltigem Wachstum führen, von dem der G7-Gipfel unlängst ansatzweise sprach.
Dieser Kommentar erschien erstmals am 8. April 2016 im monatlichen „Handelsblatt Business Briefing Nachhaltige Investments“. Zu dieser Ausgabe gelangen Sie hier: http://www.handelsblatt.com/downloads/13714952/1/hb-business-briefing-investments_06_16.pdf