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Hunde im Wald: Leinenzwang oder „auf freiem Fuß?“

Leine ja oder nein – das ist in Hessen nicht festgelegt. Förster raten jedoch dazu, die Vierbeiner im Wald an der Leine zu führen.

Im Wald entdeckt jeder Hund seine Herkunft – da sind die Vierbeiner nicht mehr kontrollierbar. Auch der liebste Familienhund hat tief in sich drin einen stark ausgeprägten Jagdinstinkt.

Petra Westphal, Sprecherin des Landesbetriebs Hessen Forst erklärt der Nachrichtenagentur dpa: „Es gibt immer wieder Situationen, in denen sich der Instinkt ein- und die Erziehung ausschaltet. Ein Hund ist ein Raubtier. Manche Hundehalter unterschätzen ihr Tier.“ Hunde gehen etwa auf Rehe oder auch Wildschweine los – können dabei auch selbst verletzt werden oder verletzten teils hilflose Jungtiere.

Jagdgesetz von Land zu Land unterschiedlich

In Hessen gilt das Jagdgesetz: Danach ist es streng verboten, Hunde in einem Jagdbezirk unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Ob das Tier dabei angeleint sein muss oder nicht, wird nicht festgelegt. In jedem Bundesland ist das allerdings anders geregelt: In Brandenburg beispielsweise gibt es eine strikte Leinenpflicht. Auch jede Stadt hat für Hunde im Wald eigene Regeln. In Darmstadt etwa gibt es keinen Leinenzwang und keine weiteren Sonderregelungen.

In Frankfurt gibt es Zahlen zu Hundeattacken: Freilaufende Hunde rissen im Schnitt ein Jungtier pro Jahr. Auch in dem rund 15.000 Hektar großen Waldgebiet des Forstamtes Wiesbaden rechnet man mit einer hohen Dunkelziffer von Schäden, die freilaufende Hunde angerichtet haben sollen.

Förster in Hessen sind sich allgemein einig: Im Frühjahr und den frühen Sommermonaten sollten Hunde im Wald lieber nicht ohne Leine herumlaufen. Denn in der Zeit zwischen April und August kommt bei vielen Säugetieren und Vögeln der Nachwuchs. Da reichen schon kleine Störungen aus, damit Tiereltern irritiert sind und ihren Nachwuchs nicht mehr annehmen. Aber auch für die Vierbeiner selbst kann es gefährlich werden: Legt sich ein Hund mit einem Wildschwein an,  zieht er meist den Kürzeren.

Auch wenn Hundebesitzer oft ahnungslos sind, sind sie doch voll haftbar für  Schäden, die ihre Tiere verursachen. Reißt ein Hund ein wildes Tier, so zählt das als Wilderei – und der Hundehalter muss zahlen. Anna Dollak

 

Quelle:

http://www.fr.de/rhein-main/alle-gemeinden/darmstadt/darmstadt-spielwiese-fuer-hunde-statt-leinenzwang-a-323658
http://www.echo-online.de/lokales/darmstadt/auch-familienhunde-entdecken-im-wald-ihren-jagdtrieb_16930885.htm

Hessisches Jagdgesetz:

https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/hessisches_jagdgesetz_hjagdg.pdf

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