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Lustig ist die Jägerei…

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In einem traditionellen Milieu wie dem der Jäger hat es ein neues Gesetz nicht leicht. (Foto: flickr.com / Roman Boed / (CC BY 2.0) )

Von Patricia Klatt

Jäger gegen Naturschützer? Am ersten April, pünktlich zu Beginn des neuen Jagdjahres, trat in Baden-Württemberg das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Kraft und löste damit das Landesjagdgesetz aus dem Jahre 1996 ab. Zwei Jahre wurde über dieses Gesetz diskutiert und es fordert Zugeständnisse und Kompromisse von Jägern, dem Landesjagdverband (LJV), dem ökologische Jagdverband (ÖJV), von Naturschützern, Wildbiologen und Förstern und es wischt scheinbar in Stein gemeißelte Gewohnheiten einfach weg. Hatte man zunächst den Eindruck, dass ein ordentlicher Kompromiss gefunden worden sei, so wurde man beim Blick auf die Details der Durchführungsverordnung (DVO) schnell eines Besseren belehrt. Ein Aufschrei der Empörung ertönte seitens des Landesjagdverbandes-BW (LJV-BW), man zog mit 3000 Jägern und großem Hallali vor den Stuttgarter Landtag: „So nicht, Herr Bonde“.

Aber was ist nun so schlimm am neuen JWMG ? Ich meine, mal abgesehen davon, dass es eben neu ist und es ein grüner Minister den Jägern vor die Nase gesetzt hat. Sogar die Gesellschaft hinterfragt heutzutage mehr, was die Jäger machen und hier sind wildbiologisch fundierte Antworten sicher nicht verkehrt. Das neue Gesetz und auch die dazugehörige DVO versuchen, neben dem Natur- und Tierschutz auch den wildbiologischen Erkenntnissen Rechnung zu tragen. Deshalb verstehe ich nicht, warum sich manche Jäger aufregen und so tun, als nähme man ihnen etwas weg. Interessanterweise wissen dieselben Leute dann aber bei genauerer Nachfrage doch gar nicht so richtig, was sich mit dem neuen Gesetz eigentlich wirklich ändert. Sogar Jäger, die bei den Verhandlungen mit am Tisch saßen, raten ihren heißblütigen Kollegen, das Gesetz doch ruhig einmal zu lesen, es gäbe viele gute Ansätze. So könne niemand ernsthaft etwas dagegen sagen, dass ein obligatorischer Schießnachweis für Alle verlangt wird. Der sollte eigentlich selbstverständlich sein und man fühlt sich auch irgendwie sicherer, wenn der Jäger seine Schießkunst unter Beweis stellen muss – bevor er schießt!

Ein weiterer Aufschrei ging durch die Jägerschaft wegen des Fütterungsverbotes für Rehe und Co. Man würde ja auch Vögel im Winter füttern, warum sollten dann die Rehe verhungern? De facto ist die Anzahl der Rehe aber zu hoch, Punkt. Darüber braucht man nicht zu diskutieren. Alle vorliegenden Zahlen (z.B. aktuelle Bundeswaldinventur) zeigen, dass sich alleine die Bestände beim Rehwild seit 1970 fast verdreifacht haben – veranschaulichend lässt sich feststellen, dass der Norden und Osten Deutschlands nach den Savannen Afrikas die höchsten Bestände wildlebender Pflanzenfresser auf der Welt beheimaten.

Man hat also die Wahl zwischen höheren Abschusszahlen und dem Unterlassen der Fütterung. Und was ist mit der jahrtausendealten natürlichen Selektion durch die Wintersterblichkeit? Ich höre nun auch schon die Tierschützer, man könne keine Tiere verhungern lassen. Aber Rehe sind keine niedlichen Haustiere und Wildtiere sollten wild bleiben anstatt von der Fütterung des Menschen abhängig sein. Der Wildbestand sollte nicht künstlich über der Lebensraumkapazität gehalten werden. Das Gesetz sieht hier konsequenterweise auch Biotopverbesserung als erstes Mittel vor. Gibt es zu viele Rehe, ist der Verbiss enorm, besonders der von klima-stabilen Arten wie Eiche und Tanne – die wir aber im Klimawandel dringend brauchen, um stabile Wälder zu erhalten. Wildtiermanagement als ein unverzichtbarer Bestandteil einer naturnahen Waldbewirtschaftung zum Wohle unserer und der nachfolgenden Generationen, ist das nicht auch eine gesellschaftliche Verpflichtung?

Und dann noch eine Frage zum Schluss: Wieso lehnt der Landesjagdverband BW ein „Verbot der Wildfütterung als nicht gerechtfertigten Eingriff ins Eigentum“ ab (so beschlossen bei dem Landesjägertag Ende April)? Wessen Eigentum genau? Wer einen kleinen Einblick über die immer noch emotional geführte Debatte erhalten will, dem sei die Facebook-Seite des Landesjagdverbandes BW ans Herz gelegt, ganz viele Meinungen auf ganz engem Raum und so manches Mal auch mit ganz engem Horizont.

Hintergrund

Das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) löst das im Kern gut 20 Jahre alte Jagdgesetz ab. Damals waren Naturschutz und Tierschutz noch nicht als Staatsziele im Grundgesetz verankert. Herzstück des Gesetzes ist das sogenannte Schalenmodell. Darin werden die Tiere in drei Stufen eingeteilt: Tierarten, die dem Nutzungsmanagement unterliegen (z.B. Rehe, Wildschweine, Fuchs, Elster) erhalten eine feste Jagdzeit. Bei Tieren, die dem Entwicklungsmanagement unterliegen (z.B. Feldhase, Fasan) kann die Oberste Jagdbehörde bei der Bejagung Einschränkungen vorsehen und Tierarten des Schutzmanagements (Luchs, Auerhuhn) dürfen nicht bejagt werden. Alle drei Jahre wird es einen Wildtierbericht geben, der die Einstufungen der Tierarten überprüft. Das Gesetz verbietet außerdem Totfangfallen und das unkontrollierte Abschießen streunender Hunde und Katzen. Zudem soll es ein begrenztes Fütterungsverbot geben. Auch soll von 2017 an nur noch bleifreie Munition verwendet werden. Eingeführt wird eine allgemeine Jagdruhe vom 1. März bis 30. April. Alle zentralen Fragen sind im Gesetzgebungsverfahren abschließend geklärt worden – die Durchführungsverordnung (DVO) legte die Details fest.

Ansätze für weitere Recherche

Das neue Gesetz sorgt in Baden-Württemberg für emotionale Reaktionen. Folgenden Institutionen könnte man nach einer Stellungnahme zum neuen Jagdgesetz fragen, nach den bisherigen Erfahrungen, Wünschen und Befürchtungen für die Zukunft. Die Jagdpächter im eigenen Ort können möglicherweise auch eine fundierte Auskunft geben. Man wird über die Vielfalt der Antworten erstaunt sein…

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Landesjagd-Verband Baden-Württemberg
Ökologischen Jagdverband
NABU-BW
Forst-BW

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